Wie schätzen Sie die Relevanz eines Gutachtens ein, in welchem die Daten der Landkreise Potsdam-Mittelmark, Havelland, Dahme-Spreewald sowie der Stadt Potdam nicht berücksichtigt wurden?
Sehr geehrter Herr Bretz, das Land Brandenburg hat im Jahr 2020 ein Gutachten zur Bedarfsermittlung der Verlängerung der Kündigungssperrfrist nach § 577a Abs. 2 BGB erstellen lassen (Projekt-Nr.: P 4-20-055). Nach Auffassung des Gutachters hat die Datenlage keinen konkreten Aufschluss für die Notwendigkeit einer Kündigungssperrfristverordnung auf Landesseite liefern können. Das Gutachten stützt sich u.a. auf die summarische Anzahl der erteilten Abgeschlossenheitsbescheinigungen für Wohnungen in bestehenden Mehrfamilienwohnhäusern 2014 bis 2019. In der gutachterlichen Stellungnahme sind die entsprechenden Daten zu Abgeschlossenheitsbescheinigungen der Landkreise Potsdam-Mittelmark, Havelland, Dahme-Spreewald sowie der Stadt Potdam nicht aufgeführt bzw. berücksichtigt. Siehe Seite 7 ff. Bei Bedarf könnten Sie die Daten zu den Abgeschlossenheitsbescheinigungen der LHP unter der DS21/SVV/0605 einsehen. Über Ihre Rückmeldung zur Relevanz dieses Gutachtens freue ich mich sehr.
Sehr geehrte Frau G.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wie Sie als Potsdamer Stadtverordnete der Fraktion Die Linke sicherlich gut nachvollziehen können, sind wir gegenwärtig dabei, für das Land Brandenburg eine neue Landesregierung aus SPD und CDU zu bilden. Dies ist nötig geworden, weil die alte Koalition zerbrochen ist. Unser Ziel ist, die neue Landesregierung mit einer stabilen und verlässlichen parlamentarischen Mehrheit auszustatten.
Die Koalitionsverhandlungen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Selbstverständlich werden auch die Themen Bauen und Wohnen miteinander beraten. Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, dass wir in der Öffentlichkeit zu Inhalten, die diese Verhandlungen betreffen, noch keine Aussagen und Bewertungen treffen können.
Für ihr Verständnis im Voraus vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Steeven Bretz
