Das ist auch aus unserer Sicht grundsätzlich fair, denn es stellt sicher, dass alle Versicherten unabhängig von ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten eine gute Versorgung erhalten.
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DIE LINKE lehnt diesen Entwurf zum zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz deshalb ab. Wir fordern seit Langem, dass Arbeitgeber voll für die bAV aufkommen müssen, damit Arbeitnehmer*innen am Ende nicht doppelt zahlen – und vor allem: keine vollen Krankenkassenbeiträge auf ihre selbst ersparte Rente leisten müssen.
Sie ist aber aus meiner Sicht ein vernünftiger und ausgewogener Kompromiss, der zum einen den berechtigten Interessen der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentnern nach mehr Beitragsgerechtigkeit Rechnung trägt, zum anderen aber auch die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung im Blick behält.
Da ich Ihre Sichtweise ein gutes Stück weit nachvollziehen kann, haben wir in der Vergangenheit einen Freibetrag eingeführt, damit Beitragszahler im Rentenalter nicht zu hoch belastet werden.
Hintergrund dafür ist die bekannt schwierige finanzielle Situation der Krankenkassen.
Deshalb haben wir uns bereits dafür eingesetzt, die Belastungen spürbar zu senken. Mit dem Freibetrag bei der Krankenkassenbeitragspflicht von Betriebsrenten ist ein erster Schritt gelungen, den wir Grünen ausdrücklich unterstützt haben.