Was den politischen Streik und den Generalstreik betrifft, ist die rechtliche Lage in Deutschland eindeutig: Nach geltendem Recht sind Streiks nur im Rahmen tariflicher Auseinandersetzungen zulässig. Politische Streiks oder Generalstreiks sind in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt – das hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach bestätigt.
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Der Bundeskanzler hat angesichts des Hungerstreiks darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung handelt. Es dürfe und müsse darüber gestritten werden, ob das, was die Bundesregierung in der Klimapolitik mache, richtig und ausreichend sei - ein Hungerstreik sei aber der falsche Weg. Dem schließe ich mich an.
So kommt es erkennbar immer wieder zu unverhältnismäßigen Streiks, die vor allem den unbeteiligten Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft insgesamt schaden.
Der gemeinsame Kampf für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen ist wichtig. Daher stehe ich solidarisch an der Seite der Streikenden und Gewerkschaften.
Das Ausmaß des Arbeitskampfes der GdL hat mittlerweile mit einer legitimen Tarifauseinandersetzung nicht mehr viel zu tun und sorgt dafür, dass der Rückhalt bei den Menschen für die wichtige Arbeit der Gewerkschaften zunehmende schwindet.