Antwort 17.12.2024 von Sonja Eichwede SPD
Grundsätzlich ist Deutschland verpflichtet, einen internationalen Haftbefehl auszuführen. Dies ist allerdings eine Exekutivaufgabe, die den zuständigen Behörden und der Regierung obliegt.
Grundsätzlich ist Deutschland verpflichtet, einen internationalen Haftbefehl auszuführen. Dies ist allerdings eine Exekutivaufgabe, die den zuständigen Behörden und der Regierung obliegt.
Nun ist am wichtigsten, die Gewährleistung der Sicherheit, uneingeschränkten humanitären Versorgung und der Bewegungsfreiheit der Menschen in Bergkarabach.
Die Eskalation des Konflikts durch Aserbaidschans Aggression im September 2023 verurteilen wir klar.
Mit großer Sorge betrachte ich das Agieren der aserbaidschanischen Regierung.