Antwort 26.09.2023 von Steffen Kotré AfD
„Abgeordnetenwatch.de“ boykottiert unbequeme Antworten – bitte senden Sie mir Ihre Frage an: steffen.kotre@bundestag.de - dort antworte ich Ihnen persönlich.
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Der Brückenstrompreis ist ein zielgerichtetes Instrument für Unternehmen, von dem auch viele mittelständische Unternehmen profitieren würden.
Das Finanzamt übernimmt in diesem Fall die Korrektur der doppelten Auszahlung über die Einkommenssteuererklärung 2022.
Ab wann und auf welchem Wege die Beantragung in Sachsen möglich ist, kann ich aufgrund der Zuständigkeit der sächsischen Staatsregierung nicht sagen.
Eine Rückerstattung erhalten Sie spätestens mit der Jahresendabrechnung 2023, möglicherweise sogar schon früher.