Antwort 06.02.2025 von Jana Schimke CDU
Es geht also nicht darum, Ihnen zu schaden, sondern es geht darum, dass ein Grundfreibetrag, der die Steuerlast im Hauptjob mindert, nicht zweimal gewährt werden kann
Es geht also nicht darum, Ihnen zu schaden, sondern es geht darum, dass ein Grundfreibetrag, der die Steuerlast im Hauptjob mindert, nicht zweimal gewährt werden kann
Jede Steuerklasse entspricht bestimmten Lebens- und Arbeitsverhältnissen und hat ihren eigenen Steuersatz.
Die Lohnsteuerklasse ist aber für die endgültige Steuerlast nicht entscheidend. Der Lohnsteuerabzug stellt lediglich eine unterjährige Vorauszahlung auf die Steuerschuld dar.
In der Steuerklasse 6 gibt es keine steuerlichen Freibeträge und der Lohn wird direkt mit einem hohen Steuersatz besteuert.
Die Steuerklasse 6 kommt bei weiteren Beschäftigungsverhältnissen zur Anwendung.