Antwort 03.07.2026 von Bärbel Bas SPD
Eine Abschaffung des Unterhaltsvorschusses ist nicht geplant
Eine Abschaffung des Unterhaltsvorschusses ist nicht geplant
Die Alterssicherungskommission hat die Prüfung von Reformoptionen empfohlen, um die Hinterbliebenenversorgung an die geänderten gesellschaftlichen Normen und Rahmenbedingungen anpassen. Dieser Prüfung möchte ich nicht vorgreifen.
Bei beihilfeberechtigten Witwen und Witwern, die in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind, besteht bereits ein eigenständiger und vollumfänglicher Versicherungsschutz im Krankheitsfall kraft Gesetzes
Sehr geehrte Frau H.,