Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Uwe Feiler
Antwort 02.03.2026 von Uwe Feiler CDU

Ein Anspruch auf die Aktivrente besteht nur dann, wenn nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine entsprechende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird

Portrait von Thorsten Frei
Antwort 27.01.2026 von Thorsten Frei CDU

Grundsätzlich sind laufende und einmalige Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit begünstigt

Portrait von Olaf Lies
Antwort ausstehend von Olaf Lies SPD
Portrait von Thorsten Frei
Antwort 16.01.2026 von Thorsten Frei CDU

Die Aktivrente wird bereits im laufenden Lohnsteuerabzug berücksichtigt, reduziert den steuerpflichtigen Arbeitslohn unmittelbar und erscheint in der Lohnsteuerbescheinigung getrennt nach steuerpflichtigem Arbeitslohn und steuerfreien Bezügen.

Portrait von Uwe Feiler
Antwort 02.03.2026 von Uwe Feiler CDU

Die Aktivrente ist seit dem 1. Januar 2026 ein neuer Steuerfreibetrag nach § 3 Nummer 21 EStG. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, also in der Regel 67 Jahre alt sind, und weiterhin in einem regulären, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, können bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat steuerfrei beziehen.