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Gilt für den öffentlichen Dienst die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit nicht?

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Thorsten Frei
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Frage von Karin H. •

Gilt für den öffentlichen Dienst die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit nicht?

Sehr geehrter Herr Frei,
seit 01.09.1977 bin ich bei der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt. Durch eine längere Unterbrechung der Beschäftigung und der Beitragszahlung von insgesamt 13 Jahren aufgrund von Erziehungszeiten fällt meine Altersrente "bescheiden" aus. Da ich gesundheitlich noch fit bin und die fachlichen Anforderungen sehr gut meistern kann, würde ich gerne nach Erreichen meines Renteneintrittsalters am 01.12.2026 im Rahmen der Aktivrente mit 20 Std. wö. weiterarbeiten. Mein Arbeitsvertrag endet automatisch und mein Arbeitgeber lehnt eine Weiterbeschäftigung strikt ab. Lediglich bei hochspezialisierten Dienstposten wäre eine Weiterbeschäftigung möglich. Durch meine spezielle Ausbildung bei der Bundesagentur bin ich in anderen Berufsfeldern nur bedingt einsetzbar. Gilt für den öffentlichen Dienst (hier: Bundesagentur für Arbeit) die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit nicht? Mit freundlichen Grüßen Karin H.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau H.,

tatsächlich braucht es für den Bezug der Aktivrente nicht nur eine Person, die nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze gerne weiterarbeiten möchte - es braucht auch einen Arbeitgeber, der die betreffende Person auch weiterbeschäftigen kann und will. Grundsätzlich sind laufende und einmalige Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit begünstigt; es werden alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und Angestellten in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst erfasst. Es obliegt aber natürlich jedem in Frage kommenden Arbeitgeber selbst, engagierte Menschen weiter beschäftigen zu wollen oder nicht. Das ist eine Frage der Vertragsfreiheit.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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