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Die Rente für langjährig Versicherte, also die Möglichkeit, verfrüht mit Abschlägen in Höhe von bis zu 14,4 Prozent in Rente zu gehen, soll auf 64 Jahre angehoben und anschließend parallel zur Entwicklung des allgemeinen Renteneintrittsalters weiterentwickelt werden. Die bestehende Spanne von drei Jahren sowie die bisherige Höhe der Abschläge bleibt dabei erhalten.
Mit den Vorschlägen erreichen wir für alle Versicherten ein höheres Rentenniveau als nach geltendem Recht, wovon insbesondere die jüngeren Generationen profitieren werden. Ganz wichtig ist auch das Bekenntnis der Rentenkommission zu einer Erwerbstätigenversicherung, in die alle Menschen einzahlen.
Sehr geehrte Frau V.,
Ich sehe den Vorschlag der Alterssicherungskommission, die Rente für besonders langjährig Versicherte in ihrer bisherigen Form abzuschaffen, kritisch.