Antwort 10.07.2026 von Klaus-Peter Willsch CDU
Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion besteht kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern
Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion besteht kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern
Die einjährige Haltefrist bei Kryptowerten ist kein steuerliches Privileg, sondern Teil der Systematik der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte.