Das Kabinett & das Finanzministerium möchten die 1 jährige Haltefrist für Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen kippen. Setzen Sie sich für einen Erhalt der Haltefrist für Bitcoin ein?
Bundeshaushalt 2027
Sehr geehrter Herr H.,
zuerst einmal vielen Dank für Ihre Nachricht. Bevor ich auf Ihr Anliegen eingehe, gestatten Sie mir einen kurzen Hinweis: Als direkt gewählter Abgeordneter für den Wahlkreis Rheingau-Taunus – Limburg (177) ist es mir ein wichtiges Anliegen, regelmäßig mit den Bürgern in Kontakt zu treten und für den persönlichen Austausch zur Verfügung zu stehen. Wenn Sie also mit einem Anliegen an mich herantreten wollen, können Sie jederzeit den direkten Kontakt suchen, digital per E-Mail oder persönlich auf einer der zahlreichen Veranstaltungen im Wahlkreis. Es ist nicht erforderlich, über sogenannte „Abgeordnetenwächter“ oder ähnliche Plattformen zu gehen, die sich als Mittler aufspielen, tatsächlich aber nicht selten als eine Art Abgeordnetenpranger fungieren. Der direkte Weg ist immer der bessere. Auch Ihre Mail an den Bundestags-Briefkasten vom 27.03.25 hat mich ja erreicht und ich habe Ihnen am 08.04.25 geantwortet.
Zu Ihrer Frage liegen nun etwas detailliertere Informationen vor. Die derzeit bekannten Eckwerte des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sehen unter anderem die Anpassung der Besteuerung von Kryptowährungen vor. Auf unsere Nachfrage hat uns das BMF mitgeteilt, dass man derzeit prüfe, wie eine Besteuerung von Kryptowährungen angepasst werden könnte. Im Ergebnis solle die Anpassung zu Steuermehreinnahmen führen.
Derzeit werden Gewinne gemäß § 23 Abs 1 Nr. 2 EStG aus "privaten Veräußerungsgeschäften" aus Kryptowerten innerhalb eines Jahres mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Nach Ablauf einer gesetzlichen Haltefrist von einem Jahr (Spekulationsfrist) werden die Gewinne steuerfrei gestellt. Auch Verluste werden nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerlich nicht zum Abzug zugelassen. Diese Regelung der Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist ist Ausdruck eines systematischen Gleichklangs im Steuerrecht: Sie gilt ebenso für Gold wie auch für Fremdwährungsgeschäfte. Eine isolierte Abschaffung der Ein-Jahres-Frist allein für Kryptowährungen würde diese Systematik durchbrechen. Spätestens mit der Einführung des digitalen Euro wäre die Frage zu klären, wie eine unterschiedliche steuerliche Behandlung gegenüber Fremdwährungsgeschäften gerechtfertigt werden könnte.
Zudem ist eine solche Maßnahme im Koalitionsvertrag nicht vereinbart. Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion besteht daher kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern. Im Übrigen begrüßen wir es, dass über die steuerliche Behandlung von Kryptowerten zunehmend differenziert diskutiert wird. Als CDU/CSU-Fraktion werden wir uns zukünftig auch weiterhin an einer Diskussion beteiligen, wie der Handel mit Kryptowerten transparenter und effektiver, beispielsweise in die Altersvorsorge, eingebaut werden könnte.
Sollten Sie ansonsten Interesse an meiner politischen Arbeit im Deutschen Bundestag haben, empfehle ich Ihnen meinen Hauptstadtbrief. Anbei der Link zur Registrierung: https://www.klaus-peter-willsch.de/hauptstadtbrief/.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Willsch