Antwort 23.09.2021 von Gerhard Kalinka BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Verursacherprinzip muss auch für den Flugverkehr gelten. Im Ticketpreis: CO2-Austoß und -Kompensation, Feinstaub, Lärm, aktiver und passiver Schutz.
Das Verursacherprinzip muss auch für den Flugverkehr gelten. Im Ticketpreis: CO2-Austoß und -Kompensation, Feinstaub, Lärm, aktiver und passiver Schutz.
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