Die zivile Wehrverwaltung ist für mich ein elementarer, unverzichtbarer Bestandteil der Bundeswehr.
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An den Grundfesten unserer Wehrverfassung darf dabei aber nicht gerüttelt werden. Darauf werde ich im Rahmen meiner parlamentarischen Arbeit auch weiterhin achten.
Eines der Ziele für das BMVg muss es sein, existierende Stellen in der Verwaltung und der Truppe zu besetzen. Dazu braucht es eine verantwortungsbewusste Personalgewinnung, berufliche Perspektiven für die Angehörigen der Bundeswehr und Verlässlichkeit seitens des Dienstherrn. Wir setzen uns auch für eine praktizierte und weiterentwickelte Innere Führung und zeitgemäße, verbindliche politische Bildung in der Bundeswehr ein.
Ich teile Ihre Rechtsauffassung nicht und halte die Verwendung von Soldaten in der Wehrverwaltung für vereinbar mit §87b.
Um die grundgesetzlich vorgeschriebene Trennung von Streitkräften und Bundeswehrverwaltung zu gewährleisten, sind Soldaten, die in Behörden und Dienststellen der Bundeswehrverwaltung verwendet werden, aus der Befehlskette der Streitkräfte herausgelöst.
Aus verfassungsrechtlicher Sicht sehe ich kein Problem, Soldaten in der zivilen Wehrverwaltung einzusetzen, soweit diese dabei aus der militärischen Befehlsgewalt herausgelöst sind und fachlich ausschließlich den zivilen Weisungsrechten ihrer Vorgesetzen in der Wehrverwaltung unterliegen