(...) Seit diesem Schuljahr bieten nun insgesamt 71 Schulen den islamischen Religionsunterricht an. (...) Der Islamische Religionsunterricht bietet eine gute Grundlage für das Zusammenwachsen der Gesellschaft und der Religionen. (...)
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(...) Dort heißt es wörtlich: Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. (...)
(...) Das Bildungssystem in Deutschland sollte dieses Religionswissen vermitteln. Meiner Einschätzung nach steht dabei die „Wissenschaftlichkeit“ wie Sie es nennen, also die Lehrinhalte nach wissenschaftlichen Erkenntnissen, bei allen unseren Schulen im Zentrum. (...)
Sehr geehrter Herr Klöpfel ,
(...) vielen Dank für Ihre spannende Anfrage. Ich kann guten Gewissens sagen, dass sich der Bundestag in naher Zukunft nicht mit der Wiederkunft Jesu Christi beschäftigen wird. Auch erkenne ich in den diplomatischen Beziehungen mit Staaten, die das Christentum als Staatsreligion festgeschrieben haben, keine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. (...)