(...) Jahrzehntelang hat unser Grundrechtsschutz gut funktioniert, aber er stößt jetzt an seine nationalen Grenzen; denn im weltweiten Netz werden unsere elementaren Freiheitsrechte gleich von zwei Seiten bedroht: zum einen von Regierungen und Nachrichtendiensten wie der NSA, die ihre Kontrolle ausweiten und im Namen der Sicherheit schrankenlose Überwachungsprogramme auflegen, zum anderen von mächtigen Konzernen wie Google und Facebook, die sich das Internet als Werkzeug zur Durchsetzung ihrer wirtschaftlichen Interessen aneignen und unser Verhalten vorhersagen und steuern möchten. (...)
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(...) Petitionen können sowohl Bitten zur Gesetzesänderung als auch Beschwerden über Fehlverhalten von Bundesbehörden wie z.B. Arbeitsämter oder Rentenversicherer sein. Das Petitionsrecht ist im Grundgesetz nicht ohne Grund verankert: damit jede Bürgerin und jeder Bürger, ob Kind, Rentner, Soldat oder Migrant das Recht auf eine kostenlose, juristische Prüfung seines Anliegens hat. Petitionen haben schon Gesetzesveränderungen bewirkt und viele Fehler oder Versehen von Behörden im alltäglichen Leben wiedergutgemacht z.B. bei der Bewilligung von Heil- und Hilfsmitteln oder bei der Rentenberechnung. (...)
(...) Da Herr Fischer nicht tagtäglich im Bereich der Politik arbeitet, lässt er den Kernpunkt außer Betracht, der die Regelung der Abgeordnetenbestechung schwierig macht: Abgeordnete sind dem Grundgesetz nach nur ihrem Gewissen verpflichtet und ihren Wählern verantwortlich. Sie treten als Vertreter bestimmter Interessen auf, für deren Wahrnehmung sie in ein rechtsetzendes Parlament gewählt wurden. (...)
(...) Die DDR-Administration habe ich jedoch nicht persönlich erlebt, weswegen ich mir kein Urteil erlauben möchte und kann. (...) Dabei orientiere ich auf die Eigenverantwortung des Einzelnen und die Solidarität mit den Schwachen. (...)