Antwort 02.06.2016 von Hiltrud Lotze SPD
(...) Der säkulare Charakter unserer Verfassung bedeutet nicht, dass das Religiöse komplett aus dem öffentlichen Raum ausgeschlossen werden muss. Darüber hinaus wird Religionsunterricht aus pädagogischer Sicht als sehr wertvoll angesehen. Er soll zur Persönlichkeits- und Allgemeinbildung beitragen und die wechselseitige Anerkennung von gegenüber anderen Religionen fördern. (...)