Ich gebe Ihnen zwar recht, dass eine Bundesregierung unter Beteiligung oder gar Führung der AfD eine absolute Katastrophe für unser Land wäre. Aber die Gründe für das Erstarken des Rechtsextremismus alleine in Ostdeutschland zu verorten, ist deutlich zu kurz gedacht.
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Ein Parteienverbot ist grundsätzlich auch denkbar. Dies würde aber eine entsprechende Bewertung durch die Bundesregierung erfordern. Das seit langem vom Bundesamt für Verfassungsschutz angekündigte Gutachten ist noch immer nicht abgeschlossen. Es wird nach Veröffentlichung aber ganz sicher sehr genau durch die neue Bundesregierung geprüft werden.
Ein Einschreiten setzt allerdings voraus, dass ich in der Sitzung tatsächlich Kenntnis von dem Verhalten erlange. Dies war in dem von Ihnen angesprochenen Fall in der konstituierenden Sitzung nicht der Fall. Ich habe das Tuch nicht bemerkt. Vielmehr wurde ich erst durch anschließende Presseberichterstattung und Äußerungen in den Sozialen Medien auf den Vorfall aufmerksam gemacht.
Die Einstufung einzelner Personen als gesichert rechtsextrem ermöglicht weder nach § 45 StGB noch nach Art. 18 GG den Ausschluss vom politischen Handeln. Willkür darf es in keinem Fall geben – das unterscheidet unseren demokratischen Rechtsstaat von autoritären Systemen.