Antwort 20.06.2022 von Hubertus Heil SPD
Durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz, das am 18. Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurde dem Betriebsrat ein neues Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung von mobiler Arbeit eingeräumt
Durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz, das am 18. Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurde dem Betriebsrat ein neues Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung von mobiler Arbeit eingeräumt
Über Leistungen der beruflichen Weiterbildung entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter nach pflichtgemäßen Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht grundsätzlich nicht.