(...) Unter anderem soll künftig der Säugling Anspruch auf Hebammenhilfe haben, wenn - etwa in Fällen der Adoption oder bei Tod sowie krankheitsbedingter Abwesenheit der Mutter - kein Anspruch der Mutter selbst besteht. Eine weitere Regelung betrifft die Qualitätssicherung für Leistungen der Hebammenhilfe. (...)
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(...) die neue Gesundheitskarte wird ein Lichtbild enthalten, um im Sinne der Beitragsgerechtigkeit einem Missbrauch bei Leistungen im Gesundheitswesen vorzubeugen. Die Kosten für das Lichtbild trägt der Versicherte, das Porto kann durch Abgabe des Bildes direkt bei der Krankenkasse vermieden werden. (...)
(...) Die Beauftragung von Ärzten als Gutachter in familiengerichtlichen Verfahren ist sinnvoll, soweit medizinische Sachverhalte zu beurteilen sind. So kann beispielsweise in Fällen, die Bezüge zu medizinischen Fragestellungen aufweisen, die Beauftragung eines Facharztes für Psychiatrie erforderlich sein. (...)
(...) Aus diesem Grunde sind der Kulanz der Kassen enge Grenzen gesetzt. Selbst wenn diese wollten, was im Einzelfall sicher häufiger der Fall ist, darf eine solche Leistung nicht erstattet werden. (...)