(...) … Zigaretten zu kaufen, verfängt nicht. Aufgrund der Altersbeschränkung im Jugendschutzgesetz dürfen diese eben nicht an Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren verkauft werden, wer dies dennoch tut, verstößt gegen das Jugendschutzgesetz und kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € bestraft werden. (...)
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(...) Die Bundesregierung nimmt eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch die seit einigen Jahren auf dem Markt befindlichen E-Zigaretten sehr ernst. (...) Allerdings obliegt die Überwachung der Einhaltung der tabak-, arzneimittelund medizinproduktrechtlichen Vorschriften sowie des technischen Produktsicherheitsrechts grundsätzlich den zuständigen Landesbehörden als eigene Aufgabe. (...)
(...) Bei den E-Zigaretten muss dringend gehandelt werden, damit Dampferinnen und Dampfern bekannt ist, was sie dampfen. Auch wenn die E-Zigarette weniger schädlich sein sollte, als herkömmliche Zigaretten, müssten verbindliche Sicherheitsstandards festgelegt werden, damit Liquids nicht zu Vergiftungen bei Kindern führen oder auch Vergiftungen bei den Dampferinnen und Dampfern selbst. (...)
(...) persönlich habe ich mich mit dem Thema E-Zigarette als Nichtraucher noch nicht auseinandersetzen müssen. Ich gestehe, dass mir ist diese Form der Zigarette tatsächlich noch nicht zuvor begegnet ist, obwohl ich recht viel durch meine Abgeordnetentätigkeit herumkomme. (...)
(...) Das kann sie aber gar nicht, wenn sie Nikotin enthält. Abgesehen davon finde ich es ziemlich unverfroren, Tabaktprodukte überall anbieten und verkaufen zu dürfen und die Elektrozigarette Elektrozigaretteng>Apotheke. (...)