Antwort 13.02.2023 von Wolfgang Fackler CSU
der Zweck der orts- und familienbezogenen Besoldungsbestandteile besteht darin, die Belastungen durch die familiären und örtlichen Verhältnisse des Bediensteten abzubilden.
der Zweck der orts- und familienbezogenen Besoldungsbestandteile besteht darin, die Belastungen durch die familiären und örtlichen Verhältnisse des Bediensteten abzubilden.
Am 01.02.2023 hat das Bundesministerium des Inneren und für Heimat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und –versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften vorgelegt.
Nach meinen Informationen befindet sich der Entwurf derzeit in der Ressortabstimmung. Ein abschließender zeitlicher Ablauf ist allerdings schwer zu prognostizieren
Das BMI ist hier federführend, aber auf die Abstimmung mit anderen Ressorts angewiesen.
Mit dem Gesetzentwurf des BMI wird die amtsangemessene Besoldung auf Bundesebene sichergestellt.