Für uns bleibt der Koalitionsvertrag maßgeblich. Dort haben wir vereinbart, die Vertraulichkeit privater Kommunikation im Netz zu schützen. Die Bundesregierung wird auf europäischer Ebene auf dieser Grundlage verhandeln. Anlasslose Kommunikationsüberwachung muss in einem Rechtsstaat tabu sein.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Wir Grüne lehnen eine solche Form der Massenüberwachung ab.
Für uns ist klar: Es braucht wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – zugleich müssen digitale Grundrechte umfassend geschützt bleiben.
Das von Ihnen angesprochene Thema wird ausschließlich auf Bundes- und EU-Ebene entschieden. Zuständig ist daher nicht die Hamburgische Bürgerschaft, sondern die Bundesregierung. Unabhängig davon lehnen wir in Hamburg eine anlasslose, großflächige Überwachung privater Kommunikation entschieden ab.
Der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung im digitalen Raum ist zweifellos ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen, das effektive Maßnahmen erfordert. Gleichzeitig ist das Vertrauen in sichere digitale Kommunikation von zentraler Bedeutung, und das digitale Briefgeheimnis darf nicht verletzt werden.