Antwort 09.09.2025 von Bärbel Bas SPD
Dadurch kann es vorkommen, dass in manchen Jahren die Renten stärker steigen, in anderen Jahren die Diäten.
Dadurch kann es vorkommen, dass in manchen Jahren die Renten stärker steigen, in anderen Jahren die Diäten.
Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben.
Die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung um 5,4 % zum 1. Juli 2025 erfolgt automatisch nach der Entwicklung des Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes.
Über die Diäten wird nicht „frei Hand“ entschieden.
Die Abgeordneten entscheiden über die Diätenerhöhung