Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Sybille Benning
Antwort 28.09.2017 von Sybille Benning CDU

(...) Verfügt der kirchenangehörige Ehegatte über kein eigenes Einkommen, kann natürlich keine „Kirchensteuer vom Einkommen“ erhoben werden. Doch bei glaubensverschiedenen Ehen erheben die Kirchen das „besondere Kirchgeld“ als eine besondere Erhebungsform der Kirchensteuer, wovon vor allem die evangelischen Kirchen Gebrauch machen. (...)

Maria Klein-Schmeink
Antwort 19.09.2017 von Maria Klein-Schmeink BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

(...) glaubensverschiedenen Ehen, nach denen Sie fragen, gehört nur ein Ehepartner einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft an. Nach unserer Kenntnis wird in diesen Fällen (auch bei gemeinsamer Veranlagung) die Kirchensteuer nur von dem Ehepartner erhoben, der/die auch Mitglied der Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft ist. Dies halten wir auch für zwingend, denn aus dem Grundrecht der Religionsfreiheit folgt auch, dass (bis auf enge Ausnahmen) kein Nichtmitglied einer Religionsgemeinschaft zur Kirchensteuer herangezogen werden darf. (...)

Portrait von Katja Dörner
Antwort 05.09.2017 von Katja Dörner BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

(...) Die Möglichkeit, Kirchensteuer einzuziehen, ist Religionsgemeinschaften vorbehalten, die den Status "Körperschaft des öffentlichen Rechts" innehaben. Um eine solche zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. (...)