Sie hatten eine gleichlautende Frage an meine Kollegin Marlene Schönberger gerichtet.
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Wir wollen allen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeiten geben, die eigenen Talente und Fähigkeiten im Bildungssystem zu entfalten und erfolgreich einen Abschluss zu absolvieren.
Solche Vorfälle sind nicht die Regel und werden durch die zuständigen Behörden bearbeitet. Ein normaler Schulbetrieb ist bundesweit gewährleistet!
Gerne möchten wir an dieser Stelle an die Antwort unserer Kollegin Marlene Schönberger verweisen, in der Ihre Frage ausführlich behandelt wurde.
Die Bundesländer gestalten ihren Lehr- und Förderauftrag eigenständig. Daher gibt es auch im Umgang mit Dyskalkulie unterschiedliche Handhabungen in den einzelnen Ländern.
Unser Ziel ist klar: Diagnosen müssen im Rahmen der Schule gestellt werden, nicht privat finanziert von den Eltern. Nachteilsausgleiche müssen im Sinne der Kinder sein.