Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Der Kandidat auf Kurztrip in Brüssel
Antwort 30.08.2021 von Andreas Neumann ÖDP

Die strafrechtliche Verfolgung und rechtliche Einordnung von entsprechenden Aussagen kann ich nicht eindeutig bewerten.

Portrait von Monika Grütters
Antwort 24.08.2021 von Monika Grütters CDU

Aus meiner Sicht sollten Äußerungen, die zum Ziele haben, bestimmte Gruppen als „lebensunwert“ zu stigmatisieren, bereits mit geltender Rechtslage zu verfolgen sein.

Portrait von Hakan Taş
Antwort 17.08.2021 von Hakan Taş Die Linke

Diese menschenverachtende Hetze muss meines Erachtens genauso bestraft werden, wie Holocaustleugnung.

Friedrich Ohnesorge
Antwort 17.08.2021 von Friedrich Ohnesorge FDP

Daher wird man die von Ihnen genannten Beispiele, auch wenn wir genau wissen, was sie aussagen sollen, leider auch zukünftig nicht strafrechtlich erfassen können.

Bild von Torsten Einstmann
Antwort 14.08.2021 von Torsten Einstmann SPD

Das Leugnen der planmäßigen Ermordung von Menschen mit Behinderungen unter der Nazi-Herrschaft sollte strafrechtlich der Holocaust-Leugnung gleichgestellt sein.