Antwort 22.11.2022 von Rolf Mützenich SPD
wir haben in den Verhandlungen sogenannte Härtefallregelungen vereinbart, mit denen auch Bezieher:innen von Heizöl oder Pellets entlastet werden sollen.
wir haben in den Verhandlungen sogenannte Härtefallregelungen vereinbart, mit denen auch Bezieher:innen von Heizöl oder Pellets entlastet werden sollen.
Das Entlastungspaket der Ampel-Koalition hat Gerechtigkeitslücken und Schieflagen, die dringend beseitigt werden müssen.

Anspruchsberechtigt sind auch Arbeitnehmer mit einem aktiven Dienstverhältnis, die dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen beziehen
Auch bei Gas werden nicht alle Belastungen aufgefangen, sondern es sollen Härten verhindert werden.
Diese Forderungen sind übrigens auch nicht neu, so haben wir diese bereits im Dezember 2021 (!), wo sich die Energiekrise bereits anbahnte, gefordert (also lange vor dem Ukraine-Krieg).