(...) Meine deutlichen Worte habe ich bewusst gewählt, weil es mir als Gesundheitspolitikern wichtig ist, hier frühzeitig und deutlich vor einer Verharmlosung der E-Zigarette zu warnen. Aus meiner Sicht besteht die Gefahr dass hier, insbesondere von den großen Tabakunternehmen, ein neues Geschäftsfeld erschlossen werden soll, dass weit über den Kreis der ausstiegswilligen Tabakraucher hinausgeht. (...)
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(...) Ich halte mich an gesetzliche Bestimmungen, die sagen, dass nikotinhaltige Produkte unter das Arzneimittelgesetz fallen, dementsprechend zugelassen werden müssen und dann durch Apotheken zu vertreiben sind und ich verweise auf Hinweise der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), der Techniker Kasse und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). (...)
(...) Was Dampfen überhaupt betrifft (Ihr Bezug zu Genussmittel), ob mit oder ohne Nikotin, so habe ich Verbraucherinnen und Verbraucher lediglich gewarnt, weil es keine Langzeituntersuchungen gibt, wie sich z.B. regelmäßiges Inhalieren von Propylenglykol auf die Gesundheit auswirkt. Diesbezüglich verweise ich noch einmal auf die Veröffentlichung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). (...)
(...) Für diesen Fall hat der Gesetzgeber jedoch vorgesehen, dass private Krankenkassen (PKV) die von dieser Regel Betroffenen nicht ablehnen dürfen. Es stimmt, dass die Beiträge für die PKV im Durchschnitt auch im Basistarif beträchtlich höher sind, als die durchschnittlichen Beiträge der GKV. (...)
(...) Durch elektronische Zigaretten mit Tabakerhitzung ist eine Belastung der Innenraumluft mit tabakspezifischen Schadstoffen und somit eine Passivrauchbelastung zu erwarten. Diese Produkte fallen daher in Bayern unter das Gesundheitsschutzgesetz (GSG), das die Bevölkerung vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens schützen soll. (...)
(...) Ich ignoriere keine Fragen und die Antworten kommen. Bei Fragen nach wissenschaftlichen Fakten bedarf es aber sorgfältiger Bearbeitung und damit mehr Zeit. Im Prinzip habe ich die Ihre Frage schon einmal für Herrn Hauchwitz beantwortet. (...)