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Sehr geehrter Herr H.,
(...) Bei all den menschenrechtlichen Problemen müssen wir aber auch die berechtigten Interessen von deutschen Unternehmen in Betracht ziehen, denen wir sonst ihre ureigene Aufgabe - nämlich mit ihren Kompetenzen Geld zu verdienen - untersagen würden. Ich selber sehe da sogar noch unsere Haltung zu anderen Staaten vergleichbar, in denen wir die Todesstrafe ebenfalls missbilligen, aber kaum jemand einen Boykott fordert, wie zum Beispiel die Vereinigten Staaten von Amerika. (...)
(...) Im Prinzip ist das deutsche Asylsystem ganz gut aufgestellt. Mit Stellung des Antrages aufs Asyl findet eine intensive Prüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge statt. (...)
(...) Sie war in Deutschland stets als schwere/gefährliche Körperverletzung strafbar. Um sie auch in Deutschland mit entsprechendem Nachdruck weiter zu bekämpfen, wurde 2013 ein spezieller eigener Straftatbestand eingeführt. Mit § 226 a Strafgesetzbuch im Abschnitt Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit wird die Verstümmelung der Genitalien einer weiblichen Person unter Strafe gestellt. (...)