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Ich bitte um Verständnis, dass ich solche Fragen zum derzeitigen Zeitpunkt nicht beantworten kann.
Zum Thema Widerspruch kann ich Ihnen sagen, dass es nicht nötig ist, Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen.
Mit dem ausgearbeiteten Gesetzentwurf des BMI wird die amtsangemessene Besoldung auch auf Bundesebene sichergestellt.
Die Bundesregierung ist weiterhin bestrebt, die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zur amtsangemessenen Alimentation auch auf Bundesebene umzusetzen und das Besoldungsrecht entsprechend anzupassen.
Der Unterhaltsbedarf eines Kindes kann von verschiedenen Faktoren abhängig sein und auch die Wirkungen auf die Familie, zum Beispiel auf die Erwerbstätigkeit der Eltern, können sich unterschiedlich darstellen