Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) Ausschlaggebend ist hier die zuständige Krankenkasse. Sie ist bei Arbeitsunfähigkeit verpflichtet in bestimmten Fällen oder wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder nach dem Krankheitsverlauf erforderlich ist, zur Sicherung des Behandlungserfolgs, insbesondere zur Einleitung von Maßnahmen der medizinischen Dienstleister, für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder zur Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) einzuholen. (...)
(...) Am Schlimmsten ist allerdings, dass die Pharmaindustrie die Politik des Bundesgesundheitsministeriums bestimmt. Richtig wäre, wenn die Politik die Rahmen für die Pharmaindustrie glaubwürdig und ohne jede Beeinflussung durch die Lobby beschlösse. (...)