Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird nicht politisch festgelegt, sondern von den Selbstverwaltungspartnern im Bewertungsausschuss nach gesetzlichen Vorgaben vereinbart. Unabhängig davon bleibt eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung ein zentrales Anliegen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 09.04.2026 von Christoph Ploß CDU
Antwort ausstehend von Verena Schäffer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 19.05.2026 von Janosch Dahmen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich setze mich weiterhin dafür ein, dass psychische Gesundheit die Priorität erhält, die sie braucht, und dass politische Entscheidungen die Versorgung stärken statt schwächen.
Antwort 15.03.2026 von Katrin Fey Die Linke
Die Absenkung der Honorar um 4,5% ab April 2026 bedeutet de facto eine schlechtere Versorgung von Betroffenen und natürlich eine Einkommenskürzung für die Therapeut*innen. Beides ist inakzeptabel und der Bedarfssituation nicht angemessen.
Antwort 24.03.2026 von Konrad Körner CSU
Empirische Daten des Statistischen Bundesamtes bilden die Grundlage der Anpassung; die Sicherstellung der Versorgung bleibt zentrales Anliegen.
Antwort ausstehend von Stephan Pilsinger CSU