Wie eine faire und dauerhaft tragfähige Altersvorsorge in Deutschland gestaltet werden kann, bleibt ein zentrales Anliegen – für uns als CDU/CSU, aber auch besonders für mich als junge Abgeordnete.
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Zu einer ehrlichen Rentendebatte gehört für mich ausdrücklich, dass wir auch über Beamten- und Abgeordnetenpensionen sprechen.
Ihre grundsätzliche Kritik kann ich nachvollziehen. Ich sehe an dieser Stelle ebenfalls eine Gerechtigkeitsfrage und ich habe große Sympathie für die Einbeziehung weiterer Gruppen wie z. B. der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung, weil die gesetzliche Rente dann solidarisch von allen für alle finanziert wird.
Die Beamtenversorgung sieht sich ähnlichen Problemen gegenüber wie die gesetzliche Rentenversicherung.
Das Ruhegehalt richtet sich nach dem zuletzt bekleideten Amt und der Dauer der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit. Mit jedem Dienstjahr steigt das Ruhegehalt um einen festen Prozentsatz, bis eine gesetzliche Höchstgrenze erreicht ist. Auch hier gilt: Je länger man arbeitet, desto höher fällt die Versorgung aus – allerdings nach einer anderen Logik als in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Beamte verpflichten sich mit Eintritt in das Beamtenverhältnis, ihre gesamte Arbeitskraft dem Dienstherrn zur Verfügung zu stellen.