Antwort 20.11.2024 von Christian Dürr FDP
Der Pensionsanspruch entsteht ebenfalls, wenn die Bundesregierung aufgrund von Neuwahlen nach mehr als zwei, aber unter vier Jahren aus dem Amt scheidet. Anders ist es allerdings, wenn einzelne Bundesminister - egal ob auf eigenes Verlangen oder nicht - vorzeitig entlassen werden: In diesem Fall verlieren sie ihre gesamten Pensionsansprüche.