Antwort 18.09.2025 von Beatrix von Storch AfD
Die AfD setzt sich für eine konsequente Anwendung bestehender Rückführungsregelungen ein
Die AfD setzt sich für eine konsequente Anwendung bestehender Rückführungsregelungen ein
Nein, selbstverständlich nicht.
Im deutschen Beamten- und Tarifrecht gilt das Prinzip der sachlichen Neutralität und Rechtsbindung der Verwaltung.
Wie Sie richtigerweise schreiben, sollten bei erfolgreicher Zuerkennung eines Schutzstatus die vollständigen Verfahrenszeiten anerkannt werden - da mit der Entscheidung zum Schutzstatus auch diese Zeiten quasi zum rechtmäßigen Aufenthalt werden