Seitens des Bundesministerium für Finanzen wurden zwischenzeitlich einige Regelungen präzisiert. Unter anderem die Abfuhr der Umsatzsteuer für nichtunternehmerische Zwecke. Ich möchte daraus zitieren:
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Dies ist also eine Freiwilligkeitsleistung des Bundes, um durch gezielte Förderung hier das Potential für den Ausbau von PV-Anlagen im Bereich privater Wohnimmobilien besser auszuschöpfen und dementsprechend zu unterstützen, also zu fördern.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage via abgeordnetenwatch.de.
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 haben wir umfangreiche Steuerbefreiungen im Ertrags- und Umsatzsteuerrecht beschlossen, um der Energiewende einen kräftigen Schub zu verleihen.
Für den Fall, dass Energieunternehmen ihre Preise unrechtmäßig erhöhen, der Preisanstieg also nicht im Verhältnis zur Preisentwicklung an der Börse steht oder anderweitig begründbar ist, wird nun der Versorger in die Pflicht genommen. Er muss dem Bundeskartellamt die Notwendigkeit der Preiserhöhung belegen.