(...) Es ist darauf angelegt, ein Höchstmaß an Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land zu garantieren, die Präsenz von (Anscheins-)Waffen in unserer Gesellschaft zu minimieren, die Erlangung von Waffenbesitzkarten an hohe Voraussetzungen zu knüpfen und Waffenhaltern strikte Bestimmungen für die sachgerechte und sichere Lagerung ihrer Waffen aufzuerlegen. Im Zusammenhang mit dem Amok-Lauf des 17-jährigen Tim Kretschmer ist hervorzuheben, dass in der Tat ein Verstoß gegen rechtliche Bestimmungen der verschlossenen Aufbewahrung von Waffen und Munition (letztere müssen zudem in der Regel getrennt aufbewahrt werden) durch den Vater vorlag und wir es nicht mit einer Rechtslücke zu tun haben. (...)
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Sehr geehrter Herr Näpel,
ich habe den Inhalt des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2006 zum Luftsicherheitsgesetz wiedergegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB
(...) Ich spreche in meinem Wahlkreis mit Schützen, richtig. (...) Mir Lobbyismus zu unterstellen, ist eine ziemliche Unverschämtheit! (...)
(...) Ziel meiner Initiative ist eigentlich nicht die Kriminalisierung des Schiessports, sondern die effektive Verhinderung der Aufbewahrung von Schusswaffen in Privatwohnungen und -häusern. (...)
(...) Der bloße Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist nicht verboten, sondern gehört, so zumindest das Oberverwaltungsgericht Schleswig in einem Urteil, zum "kommunikativen Gemeingebrauch" der öffentlichen Wege. Durch eine Gesetzesänderung könnte man das möglicherweise verbieten; ob man das macht, dürfte aber umstritten sein. (...)