(...) Damit ist der Begriff "nicht geringe Menge" durch die Rechtsprechungspraxis durchaus klar von der "geringen" Menge abgegrenzt - eine Veränderung des Gesetzestextes brächte somit keinen Vorteil und ist daher nicht erforderlich. Auch der Begriff "geringe Menge" ist durch die oben genannte Rechtsprechungspraxis eigentlich ziemlich klar umrissen. Die Einstellungspraxis bei den Staatsanwaltschaften ist aber, wie Sie richtig bemerken, in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich; das Bundesverfassungsgericht hat daher in seiner "Cannabisentscheidung" auch besonders für die "geringe Menge" eine Vereinheitlichung gefordert, um zu einer gleichmäßigeren Rechtsanwendung zu kommen. (...)
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(...) Grundsätzlich geht es weder darum, Terroristen nach Deutschland zu holen noch um die massenhafte Aufnahme von Häftlingen aus Guantánamo. (...) Wenn Deutschland allerdings einen Beitrag dazu leisten kann, dass dieses menschenunwürdige Lager endlich geschlossen wird, sollten wir die Vereinigten Staaten dabei unterstützen. (...)
(...) es ist in einem demokratisch verfassten Rechtsstaat eine Selbstverständlichkeit, dass sich jemand wie Herr Zumwinkel streng an die Gesetze halten muss. Aber die Steuerhinterziehungen seinerseits waren weder ein Kavaliersdelikt noch ein Kapitalverbrechen. (...)
(...) Wie Sie wissen, treten wir Liberale jeder Form des Extremismus - egal ob von rechts oder links - entschieden entgegen. Wir wissen: Deutschland darf nicht die Ränder in der Gesellschaft stark machen, sondern Deutschland muss die Mitte stärken und von der Mitte aus regiert werden. (...)
(...) Ich teile Ihre Auffassung, dass deutlich mehr Richter und Staatsanwälte eingestellt werden müssen und setze mich seit langem dafür ein. In meinem Haus wird durch Verbesserungen in den Prozessordnungen und im materiellen Recht alles dafür getan, dass die Justiz leistungsfähig bleibt. (...)