Der Entwurf ist federführend in der Abteilung D (Öffentlicher Dienst) erstellt worden.
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Die Bürgerschaft hat der Umsetzung bereits im letzten Jahr zugestimmt.
Innerhalb der nächsten Monate soll die Umsetzung erfolgen.
Aufgrund der Rechtsprechung müssen die Länder und der Bund die Beamtenbesoldung anpassen.
Wir als Bundestagsfraktion von Bündnis 90 /Die Grünen setzen uns mit aller Kraft dafür ein, dass wir im anstehenden Gesetzgebungsverfahren einen Gesetzentwurf verabschieden, der eine amtsangemessene Besoldung sicherstellt und der dabei allen rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügen wird
Die Details des BBVAngG wird der Deutsche Bundestag ausgiebig und öffentlich beraten, sobald ihm ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vorliegt.
Der Referent*innenentwurf befindet sich noch in der Ressortabstimmung. Den folgenden Gesetzentwurf werden wir selbstverständlich parlamentarisch begleiten.