Wie und wann gedenken Sie und Ihre Partei die Besoldung der hessischen Beamten wieder verfassungsgemäß zu gestalten?
Sehr geehrter Herr Mach,
Mit dem Urteil des VGH Kassel vom 30.11.2021 (Az. 1 A 863/18) wurde der Großteil der hessischen Besoldung für Verfassungswidrig erklärt. Damit wird der Rechtsprechung des BVerfGE zum Besoldungsthematik gefolgt.
Wann und Wie gedenken Sie und Ihre Fraktion dies zu ändern?
Muss die hessische Beamtenschaft auf das Folgeurteil des BVerfGE warten, oder stellen Sie Recht und Gesetz vorher wieder her? Das Urteil des BVerfGE wird nicht von dem des VGH abweichen, ein weiteres Abwarten dient nur dazu die nicht verzinsten Nachzahlungen an die hessischen Beamten durch die Inflation massiv zu entwerten.
Auf die massiv gestiegenen Kosten und deren Folgen für Beamten des mittleren Dienstes gerade im Rhein-Main- Gebiet brauche ich wohl nicht weiter hinzuweisen.
Vorab vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Thomas W.,
Vielen Dank für Ihre Frage.
Zu Zeit gibt es dazu noch keine konsensierte Parteiaussage, die ich Ihnen mitteilen könnte. Ich werde das Thema innerparteilich ansprechen und lade Sie gleichzeitig ein, sich daran mit entsprechenden Vorschlägen und Begründungen zu beteiligen.
Ich selbst habe zwar auch davon gehört, dass Hessen einige Erhöhungen ausgesetzt habe und dass von Betroffenen auch Beschwerden eingereicht wurden, welche aber unbeantwortet geblieben seien. Aber mir fehlt hier zuviel Hintergrundwissen, als dass ich dazu mehr sagen könnte.
Grundsätzlich sehe ich das Thema vor dem Hintergrund der immer weiter auseinander klaffenden Schere von Armut und Reichtum. Die Mittelschicht löst sich immer mehr auf und tendiert eher Richtung Armut während Steuergelder und andere Arten von Bürgerbelastungen lobbygesteuert abfließen in wenige private Hände.
Diese Tendenz wollen wir mit basisdemokratischen Methoden aufhalten und wenn möglich umkehren.
Ihr Michael Mach