Antwort 29.04.2026 von Josef Oster CDU
"weit überwiegend" bezieht sich auf die herrschende Interpretation der "Abstimmungen" in Art. 20 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz durch die Rechtswissenschaft
"weit überwiegend" bezieht sich auf die herrschende Interpretation der "Abstimmungen" in Art. 20 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz durch die Rechtswissenschaft
Dieses Demokratieverständnis ist zwar nachvollziehbar, jedoch nicht das des deutschen Grundgesetzes.
Volksentscheide - Quorum von derzeit 20 % aller Stimmberechtigten absenken, damit Bürger wirklich entscheiden können
Ich setze mich für Bürgerbeteiligung ein, mit direkter Demokratie ergänzend zur repräsentativen Demokratie, aber verantwortungsvoll gegen Polarisierung.
Volksentscheide nach Schweizer Vorbild sind problematisch, da sie ohne starke Schutzmechanismen für Grundrechte und Minderheiten anfällig für populistische Instrumentalisierung sein können.