Wer ist gemeint mit Ihrer Aussage "Nach weit überwiegender Auffassung ...." in Ihrer heutigen Antwort zu Volksabstimmungen an mich?
In Ihrer Begründung zu Ihrer Ablehnung von Volksabstimmungen auf Bundesebene schreiben Sie u.A.:
"Nach weit überwiegender Auffassung ist der Begriff "Abstimmungen" in Art. 20 II 2 GG so zu verstehen, dass lediglich ausdrücklich im Grundgesetz selbst genannte Volksabstimmungen erfasst sind. Beispielsweise ist hier Art. 29 Absatz 2 Satz 1 GG zu nennen, der eine solche Abstimmung zur Neugliederung der Bundesländer vorsieht - also ein absoluter Spezialfall."
Wer vertritt eigentlich die "weit überwiegende Auffassung"?
Das Volk?
Die betroffenen Regierenden bei Volksabstimmungen?
Bedeutet der Begriff "weit überwiegend" bei Ihnen, mehr als 50% von allen Bürgern?
Und noch etwas, das Grundgesetz kann man ändern und es wurde schon über 60 mal geändert!
Muß ich davon ausgehen, dass die Regierenden es in dieser Sache nicht ändern wollen?
Sie verweigern mit Ihrer Ablehnung eine Demokratie von unten nach oben.
Warum sollte ich Sie und die anderen Vertreter dieser Meinung da noch wählen?
