(...) Es gibt aber auf jeden Fall entsprechende Sanktionsmöglichkeiten. Wer gegen das Nichtraucherschutzgesetz verstößt, hat mit einem Verwarn- oder Bußgeld zu rechnen. In der Regel wird gegen die Raucherin oder den Raucher ein Verwarngeld in Höhe von 35 Euro erhoben. (...)
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(...) Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter sowie die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen möchten diese Ausnahmeregelungen streichen und einen generellen Nichtraucherschutz durchsetzen. Dazu wird die Gesundheitsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, Barbara Steffens, in den nächsten Monaten einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes einbringen. (...)
(...) Dies bedeutet, dass zunächst einmal abhängig von der Toleranz der Betreiber geraucht wird oder nicht. Richtig ist, dass tendenziell das Rauchverbot in vielen Gaststätten nicht so ernst genommen wird. Die Auswirkungen des Gesetzes werden gem. (...)
(...) Die Durchsetzung des Ordnungsrechts (also auch des Rechts zum Schutz der Nichtraucher) obliegt den kommunalen Behörden. Ich persönlich befürworte ein vollständiges Rauchverbot in Gaststätten ohne „Schlupflöcher“. (...)
(...) Für mich steht fest: Die Verantwortlichen der Verunreinigung von Futtermitteln mit Dioxin belasteten Futterfetten müssen die Folgen ihres Handelns unmissverständlich zu spüren bekommen. Es ist nicht hinnehmbar, dass einige schwarze Schafe in der Futtermittelindustrie eine ganze Branche in Verruf bringen, die Gesundheit der Bürger gefährden und landwirtschaftliche Betriebe vor wirtschaftliche Existenznöte stellen. Dieses Verhalten muss hart bestraft werden. (...)