(...) Sie hat Ihnen bereits am 7. Dezember 2010 ausführlich geantwortet und geht nun auf Ihre weiterführenden Fragen vom 8. Dezember 2010 ein. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) Die Änderung des Rechtswegs wurde im Übrigen bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss sowohl von den Leistungsträgern, also den Kassen, wie auch von den Leistungserbringern deutlich abgelehnt. Die Stellungnahme des Zentralverbands des deutschen Handwerks etwa war unmissverständlich. Leider hat sich die Koalition auch wider besseren Wissenen nicht von ihren Plänen abbringen lassen. (...)
(...) Im Ergebnis fallen damit unter den Anwendungsbereich des Kartellrechts nur die Verträge, die Krankenkassen freiwillig abschließen können, z.B. Verträge zu integrierten Versorgung oder insbesondere die Rabattverträge in der Arzneimittelversorgung. Die Unterscheidung zwischen verpflichtenden Verträgen, die nicht unter das Kärtellrecht fallen, und freiwilligen Verträgen, die vom Anwendungsbereich erfasst sind, ist im Ergebnis auch sachgerecht. (...)
(...) In der neuen Fassung werden die anzuwendenden Teile des GWB erweitert und gleichzeitig die Gerichtsbarkeit von den Sozialgerichten an die Zivilgerichte überwiesen. Außerdem wird klargestellt, welche Regelungen und Beschlüsse der Anwendbarkeit des GWB unterliegen, indem die vorherige Formulierung (Verpflichtung zum Vertragsabschluss und Schiedamtsregelung) präzisiert wird. (...)
Sehr geehrte Frau Westphal,
(...) Im Jahr 2004 wurde eine Änderung dieser Regelung beschlossen: Für traditionelle pflanzliche Heilmittel, die seit mindestens 30 Jahren bekannt sind und seit 15 Jahren in der EU Anwendung finden, ist seither ein vereinfachtes Zulassungsverfahren vorgesehen. Das vorrangige Ziel dieses vereinfachten Verfahrens ist es, den freien Verkauf dieser Medikamente zu erleichtern. Für die pflanzlichen Medikamente gelten weniger strenge Regelungen, durch die aber dennoch die Sicherheit der Volksgesundheit gewahrt bleibt. (...)