Frage an Sonja Steffen bezüglich Gesundheit

Portrait von Sonja Steffen
Sonja Steffen
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Sonja Steffen zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Constanze W. •

Frage an Sonja Steffen von Constanze W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Steffen,

im Zuge der Abstimmung über das sog. AMNOG wurde am 11.11.2010 die gänzliche Abschaffung der Anwendbarkeit des nationalen Kartellrechts nach GWB für einen Großteil der kleinen und mittelständigen Leistungserbringer im Gesundheitswesen beschlossen.Pflegedienste, Physiotherapeuten, Orthopädie-Techniker, Logopäden, Ergotherapeuten, etc., werden ab 01.01.2011 der Marktmacht und Willkür der mächtigen gesetzlichen Krankenkassen endgültig schutzlos ausgeliefert sein. Auf Beschluss des 14. Ausschusses vom 10.11.2010 (BT/ Drs. 17/3698) wurde § 69 Abs. 2 SGB V in letzter Minute neugefasst. Im Ergebnis führt diese Neufassung zu einem völligen Ausschluss der Anwendbarkeit der kartellrechtlichen Vorschriften des GWB für nicht verkammerte Leistungserbringer in weiten Bereichen des Gesundheitswesens. Eine nachvollziehbare Begründung für die Änderung des § 69 Abs. 2 SGB V gibt es .
Die auf den ersten Blick erfolgte Ausweitung des Anwendungsbereichs des Kartellrechts in der gänderten Fassung des § 69 Abs. 2 SGB V n.F. bei gleichzeitiger Zuweisung von kartellrechtlichen Streitigkeiten zur ordentlichen Gerichtsbarkeit durch § 51 SGG n.F. wird durch die Streichung des 2. Halbsatz in § 69 SGB V a.F. ("...und bei deren Nichtzustandekommen eine Schiedsamtsregelung gilt") pervertiert, ins Gegenteil verkehrt und stellt sich damit als reine Augenwischerei dar.Die Schiedsamtsregelung in § 69 Abs. 2 SGB V a.F. nimmt auf § 89 SGB V Bezug, weshalb es nach der bisherigen Fassung für alle nicht verkammerten und daher besonders schutzwürdigen Leistungserbringer (Pflegedienste, Physiotherapeuten etc., etc.) möglich war, sich auf die Normen des GWB zu stützen. Dies ist nun nicht mehr möglich.
Was ist der Hintergrund der Änderung und wie stellen Sie sich den Schutz der Grundrechte aus Art. 2, 3, 12, 14 und 19 IV GG für kleinere und nicht verkammerte Leistungserbringer im Gesundheitswesen ab 01.01.2011 konkret vor?

Mit freundlichen Grüßen
C.
Justiziarin

Portrait von Sonja Steffen
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Westphal,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Leider kann ich Ihnen als Mitglied des Rechts- und des Petitionsausschusses bei einer so spezifischen Frage aus dem Gesundheitsbereich nicht weiterhelfen.
Bitte wenden Sie sich an ein Mitglied des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss), um die Frage klären zu lassen, warum die Änderung vorgenommen und wie dies begründet wurde.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat die von Ihnen zitierte Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses nicht mitgetragen.

Mit freundlichen Grüßen

Sonja Steffen