Ja. Als Bundestagsabgeordneter erhält Jens Spahn weiterhin die reguläre Abgeordnetenentschädigung sowie die Kostenpauschale. Mit dem Rücktritt als Fraktionsvorsitzender entfallen lediglich die zusätzlichen Bezüge, die an dieses Amt gebunden waren.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 21.07.2026 von Ines Saborowski CDU
Antwort ausstehend von Lisett Stuppy BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Klaus Holetschek CSU
Antwort 13.07.2026 von Alexander Hold FREIE WÄHLER
Ich selbst hätte kein Problem damit, wenn die Erhöhung der Diäten im Jahr 2026 ausgesetzt würde.
Antwort 08.07.2026 von Ilse Aigner CSU
Gemäß dem Bayerischen Abgeordnetengesetz erhöht sich die Entschädigung zeitversetzt um denselben Prozentsatz, um den die Einkommen der Menschen in Bayern im Jahr zuvor gestiegen sind.
Antwort 01.07.2026 von Christoph de Vries CDU
Ich möchte darauf verweisen, dass ich ihre Ausgangsfrage mit meiner Antwort vom 23.06.2026 bereits beantwortet habe. Ihre Anfrage erhält meines Erachtens keine Kriterien, die ergänzende Ausführungen von meiner Seite erfordern würden.