Antwort 10.03.2026 von Friedrich Merz CDU
Sehr geehrter Herr R.,
Sehr geehrter Herr R.,
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Ja, grundsätzlich können auch Abgeordnete Spenden steuerlich geltend machen. Das ist kein Sonderrecht für Politikerinnen und Politiker, sondern gilt für alle Bürger:innen nach dem Einkommensteuergesetz
Zum Thema Rente: Ich persönlich hätte kein Problem damit, wenn Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.