In der Sache unterstütze ich den Ansatz, Bundestagsabgeordnete künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen.
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Empfehlung 24 bezieht explizit die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente als Pflichtversicherte in der GRV ein.
Entscheidend sind Strukturreformen und nicht kurzfristige Maßnahmen.
Ein berufsmäßiger kommunaler Wahlbeamter erhält nach einer verlorenen Wahl nicht automatisch und voraussetzungslos eine Pension. Voraussetzung für den Eintritt in den Ruhestand ist grundsätzlich eine Wartezeit von zehn Jahren. Dies ist auch in der von Ihnen angesprochenen Übersicht der Bayerischen Versorgungskammer dargestellt.
Hinzu kommt ein Finanzierungsproblem im Übergang: Würde man Beamte in die Rentenversicherung überführen, müssten Bund und Länder jahrzehntelang gleichzeitig die Pensionen der heutigen Beamten und die Rentenbeiträge für die neuen zahlen – eine echte Entlastung entstünde erst in ferner Zukunft.