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Stimmt es, dass Bürgermeister nach 2 Wahlperioden Anspruch auf eine Pension haben, unabhängig vom Lebensalter?

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Frage von Karola T. •

Stimmt es, dass Bürgermeister nach 2 Wahlperioden Anspruch auf eine Pension haben, unabhängig vom Lebensalter?

Sehr geehrter Herr Ludwig,

nach der Broschüre der BVK erhalten Wahlbeamte nach dem Ende der Amtszeit unabhängig vom Alter eine Pension, es sei denn, sie machen auf eigenen Wunsch nicht weiter.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Rentendiskussion ist das für mich nicht nachvollziehbar. Nur weil der Gegenkandidat die Wahl gewinnt, hat dann z.B. ein Mitvierziger lebenslang Anspruch auf 3000 € und mehr.

Warum gibt es keine Regelung, die die ausgeschiedenen Wahlbeamten bis zum Erreichen der regulären Altersgrenze für die Pension zur Aufnahme einer Arbeit verpflichtet und auch motiviert? Bei Berufssoldaten gibt es z. B. Übergangsgebührenrisse und andere Dinge, mit denen der Wechsel in den Arbeitsmarkt unterstützt wird. Und von den Bürgergeldempfängern wird doch auch erwartet, dass sie etwas zur Verbesserung ihrer finanziellen Situation tun.

Warum wird ein nicht wieder gewählter Bürgermeister/Abgeordneter, der noch nicht im Rentenalter ist, für den Rest seines Lebens alimentiert?

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Antwort von FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau T.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und die darin angesprochenen Fragen zu den Pensionsregelungen für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie zu ehemaligen Mandatsträgern.

Das Thema ist komplex und wir möchten Ihnen hierzu eine fundierte und sorgfältig recherchierte Stellungnahme zukommen lassen. Daher bitten wir noch um etwas Geduld.

Wir werden uns zeitnah mit einer ausführlichen Antwort bei Ihnen zurückmelden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen,

Abgeordnetenbüro Rainer Ludwig, MdL

 

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