Das Thema ist komplex und wir möchten Ihnen hierzu eine fundierte und sorgfältig recherchierte Stellungnahme zukommen lassen. Daher bitten wir noch um etwas Geduld.
Eine an die Lebenserwartung gekoppelte Regelaltersgrenze ist demografisch konsequent und langfristig kaum zu vermeiden. Die vorgeschlagene Aufteilung im Verhältnis von zwei Dritteln Erwerbsphase zu einem Drittel Rentenphase stellt dabei grundsätzlich einen ausgewogenen Ansatz dar.
Soweit rechtlich möglich, würde ich mich für eine Prüfung des AfD-Verbots einsetzen; hierzu bedarf es aber zunächst auch einer geschlossenen Fraktionsmeinung.
Das bayerische „10.000 Häuser-Programm“ wurde mehrfach verlängert – 100.000 Anträge konnten berücksichtigt werden. Es gibt aber auch zahlreiche Bundesprogramme
Ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, dass die Bürgerinnen und Bürger in dieser schwierigen Zeit unterstützt werden müssen
Damit lautet die Antwort auf Ihre Frage: Nein, der entsprechende Artikel 2a wurde nicht im Mai 2019 sondern erst im März 2020 beschlossen und nachträglich hinzugefügt.
